|
Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem
1. Januar 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz:
Die Krankenkassen bezahlen dann Festzuschüsse. Das heißt:
für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag
als Zuschuss. Bisher beteiligten sich die Kassen mit einem prozentualen
Zuschuss von 50 Prozent an den Kosten für den genehmigten Zahnersatz.
Für bestimmte Therapien gab es in der Regel aber gar keinen
Zuschuss.
Das
Bonussystem gilt weiterhin. Wer regelmäßig beim
Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss.
Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt,
erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren
um 30 Prozent.
Unter
dem Stichwort "Zahnersatz" im Sinne einer Leistung
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versteht man neben Kronen
eine zahnprothetische Versorgung mit festsitzendem oder herausnehmbarem
Zahnersatz, aber auch eine Kombination aus beiden Teilen.
Die so genannte Prothese ist also ein künstlicher Ersatz
für nicht mehr vorhandene natürliche Zähne.
Bei der Versorgung mit Zahnersatz gibt es verschiedene Möglichkeiten,
je nachdem wie viele Zähne fehlen und wie sich die Gebiss-Situation
insgesamt darstellt.
Zu dem "festsitzendem Zahnersatz" gehört:
·
Brücken
·
Klebebrücken
·
Teleskopkronen
·
implantatgetragenem Zahnersatz
Als "herausnehmbaren Zahnersatz" bezeichnet man:
·
Teilprothesen
·
Totalprothesen
Künftig
hat der Patient weiterhin die Möglichkeit, eine andere Therapie
zu wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss
geht dadurch nicht verloren. Der Zahnarzt unterscheidet hier
zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz.
Von
gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung
noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Von andersartigem
Zahnersatz wird gesprochen, wenn der Patient sich für eine
Therapie entscheidet, die sich komplett von der Regelversorgung
unterscheidet.
Befundklassen:
Als "Befund" bezeichnet man das Ergebnis einer Untersuchung.
Jeder Befund spiegelt die individuelle Situation des Patienten wider.
Somit gibt es bei der zahnmedizinischen Untersuchung eine
Vielzahl möglicher Befunde. Ein Sachverständigengremium,
der "Gemeinsame Bundesausschuss", hat die möglichen
Befunde zusammengetragen, geordnet und Klassen zugeteilt. Jeder
Befundklasse ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet.
Sie wird als "Regelversorgung" bezeichnet und beschreibt,
welche Leistungen bei einem bestimmten Befund in den allermeisten
Fällen anfallen.
Befundklassen
und Höhe der Festzuschüsse:
Zahnersatz 2005.pdf
|